Fax an Vermieter oder Hausverwaltung

Eine Mängelanzeige darf per Fax kommen – die Kündigung nicht.

Ob privater Vermieter, Wohnungsgesellschaft oder Hausverwaltung: Für eine Mängelanzeige, einen Nachweis oder Zählerstände ist ein Fax ein brauchbarer, datierter Weg. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags dagegen bedarf nach § 568 BGB der Schriftform, also eines eigenhändig unterschriebenen Originals – ein Fax genügt dafür nicht. Schicken Sie sie per Einschreiben oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung. Auf das Deckblatt gehören Anschrift und Lage der Wohnung sowie Ihre Mieter- oder Objektnummer.

Warum ein Vermieter oder eine Hausverwaltung noch Faxe annimmt

Hausverwaltungen koordinieren Handwerker, Versicherer und Eigentümergemeinschaften und haben häufig noch ein Faxgerät neben dem Mailpostfach. Für Mieter ist es ein Weg, eine schriftliche, datierte Meldung abzusetzen, ohne ins Büro zu fahren.

Mängel müssen Sie dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Eine schriftliche Anzeige mit Datum hilft später, wenn es um Mietminderung oder Schadenersatz geht.

Wo Sie die richtige Nummer finden

  • Der Mietvertrag, der Vermieter oder Verwaltung mit Anschrift nennt.
  • Aushänge im Treppenhaus oder die Website und das Mieterportal der Hausverwaltung.
  • Die letzte Betriebskostenabrechnung oder ein Schreiben der Verwaltung mit vollständigem Briefkopf.

Was auf dem Deckblatt stehen sollte

  • Vermieter oder Hausverwaltung und, falls bekannt, die zuständige Objektbetreuung.
  • Die vollständige Anschrift der Wohnung mit Etage und Lage.
  • Ihren Namen und die Mieter- oder Objektnummer.
  • Den Betreff (Mängelanzeige, Versicherungsnachweis, Zählerstände) und die Gesamtseitenzahl.

Der Beleg, den Sie behalten

Bewahren Sie Sendebericht, PDF und datierte Fotos des Mangels auf. Bei der Wohnungsübergabe oder im Streit um die Kaution zeigen diese Unterlagen, dass der Schaden rechtzeitig gemeldet wurde.

Andere Kanäle, manchmal besser

  • Einschreiben oder persönliche Übergabe

    Für Kündigung und andere schriftformbedürftige Erklärungen; am sichersten ist die Übergabe vor Zeugen oder gegen Empfangsbestätigung.

  • Mieterportal oder E-Mail

    Praktisch für alltägliche Meldungen mit Fotos; bitten Sie um eine schriftliche Antwort.

  • Der Mieterverein

    Er berät Mitglieder bei Mängeln, Nebenkosten und Kündigungen und schreibt bei Bedarf selbst an den Vermieter.

Weitere Empfänger