Fax an die Geschäftsstelle eines Gerichts

Bei Verfahrensunterlagen zählt jedes Detail: Nummer der zuständigen Stelle, Aktenzeichen, datierter Beleg.

Die Geschäftsstelle ist die Verwaltungsseite eines Gerichts. Viele nehmen weiterhin Faxe an – für ein kurzes Schreiben, einen Antrag auf Terminverlegung oder ein vom Gericht angefordertes Dokument. Die Regeln unterscheiden sich jedoch je nach Gerichtsbarkeit und Verfahrensart: Manche Schritte verlangen eine elektronische Einreichung oder ein unterschriebenes Original. Prüfen Sie vor dem Senden auf der offiziellen Website des Gerichts, ob ein Fax für Ihr Anliegen zulässig ist, erfragen Sie die Nummer der zuständigen Kammer oder Abteilung und setzen Sie das Aktenzeichen an den Seitenanfang.

Warum die Geschäftsstelle eines Gerichts noch Faxe annimmt

An vielen deutschen Amts- und Landgerichten bleibt das Faxgerät der Geschäftsstelle angeschlossen: Anwältinnen und Anwälte müssen seit 2022 elektronisch über das beA einreichen, Privatpersonen können Schriftsätze aber weiterhin per Fax schicken. Es dient dann dazu, eine Verhinderung mitzuteilen, eine Abschrift zu erbitten oder einen in der Verhandlung angeforderten Beleg nachzureichen.

Sein Wert liegt in den Zeitstempeln: Das Gerät des Gerichts druckt die Eingangszeit, Ihr Sendebericht die Sendezeit. Läuft eine Frist noch am selben Tag ab, hat dieser doppelte Beleg Gewicht. Aber Vorsicht: Ein rechtzeitig eingegangenes Fax gilt nicht immer als wirksame Einreichung – das hängt von den für Ihr Verfahren geltenden Vorschriften ab.

Wo Sie die richtige Nummer finden

  • Die Ladung oder das letzte Schreiben des Gerichts: Dort stehen in der Regel die Kontaktdaten der Stelle, die Ihre Sache bearbeitet, samt Kammer oder Abteilung.
  • Das Justizportal des Bundes und der Länder (justiz.de) mit seinem Gerichtsverzeichnis oder die Website des Gerichts selbst, jeweils mit aktuellen Anschriften und Kontakten.
  • Die Telefonzentrale der Geschäftsstelle – um bestätigen zu lassen, dass ein Fax für Ihre Art von Anliegen angenommen wird, und nicht nur, dass eine Nummer existiert.

Was auf dem Deckblatt stehen sollte

  • Den Namen des Gerichts und die Kammer, Abteilung oder Stelle, an die Sie schreiben.
  • Das Aktenzeichen, fehlerfrei abgeschrieben.
  • Die Namen der Parteien und den Verhandlungstermin, falls bereits festgelegt.
  • Einen Betreff in einer Zeile (Antrag auf Terminverlegung, Nachreichung eines Dokuments …) und die Gesamtseitenzahl.

Der Beleg, den Sie behalten

Bewahren Sie den Sendebericht, das exakt verschickte PDF und eine Notiz zum Telefonat auf, in dem das Gericht die Nummer bestätigt hat. Wird die Einhaltung einer Frist bestritten, kommt es darauf an, dass Uhrzeit, Seitenzahl und Inhalt zusammenpassen. Mit der Option PDF-Empfangsbestätigungen von FaxTelecom erhalten Sie zusätzlich einen datierten Nachweis der Übertragung, der nur bei erfolgreicher Zustellung berechnet wird.

Andere Kanäle, manchmal besser

  • Die offizielle elektronische Einreichung

    Mit „Mein Justizpostfach“ steht auch Bürgerinnen und Bürgern ein elektronischer Weg offen; für die Anwaltschaft ist das beA Pflicht. Der Eingang wird direkt der Akte zugeordnet.

  • Abgabe an der Geschäftsstelle

    Das Dokument persönlich gegen einen datierten Eingangsstempel abzugeben, bleibt der stärkste Nachweis – vor allem bei einem unterschriebenen Original.

  • Das Einschreiben

    Langsamer, aber fast überall anerkannt; sinnvoll, wenn die Frist noch einige Tage Spielraum lässt.

Weitere Empfänger