Taugt ein online versendetes Fax als Beweis?

Kurz gesagt

Es kann einem Gericht vorgelegt werden: Im deutschen Zivilprozess würdigt das Gericht Beweise grundsätzlich frei (§ 286 ZPO), und ob das Fax von einem Gerät oder einer Website stammt, spielt keine Rolle. Wo das Gesetz die Schriftform nach § 126 BGB verlangt, genügt ein Fax allerdings nicht. Der Sendebericht belegt eine Verbindung zu einer Nummer zu einer bestimmten Zeit, nicht aber, was auf den Seiten stand oder dass jemand sie gelesen hat.

Erst zugelassen, dann gewogen

Nach § 286 ZPO würdigt das Gericht die vorgelegten Beweise frei. Ein Fax wird also nicht von vornherein ausgeschlossen, und es ist nebensächlich, ob es aus einem Bürogerät oder von einem Dienst wie FaxTelecom kam. Als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO gilt die Kopie in der Regel aber nicht.

Danach bewertet das Gericht, was das Beweisstück wert ist. Ein Fax bleibt eine Kopie: Es überzeugt umso mehr, je besser es sich in eine stimmige Sammlung von Unterlagen einfügt.

Was der Sendebericht zeigt

Mit der Option für 2,99 € inkl. MwSt. erhalten Sie zwei PDFs: eine Auftragsbestätigung und einen Übertragungsbericht. Letzterer datiert die Verbindung, nennt die erreichte Nummer und gibt die Zahl der übertragenen Seiten an. Nach der Rechtsprechung kann ein solcher OK-Vermerk ein Indiz für den Zugang sein, ersetzt aber keinen vollen Beweis; über den gedruckten Text und darüber, wer ihn aus dem Fach genommen hat, sagt er nichts.

Legen Sie ihn zusammen mit genau dem PDF ab, das Sie gesendet haben, und bewahren Sie den Austausch drumherum auf: Erinnerungen, Antworten, Notizen zu Telefonaten. Unser Artikel zum Nachweis einer Faxübertragung erklärt diese Ablage.

Wann es etwas anderes braucht

Eine Kündigung, für die das Gesetz die Schriftform vorschreibt – etwa beim Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) oder beim Wohnraummietvertrag (§ 568 BGB) –, eine Urkunde mit Originalunterschrift, eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Hier informiert ein Fax, ersetzt aber nicht die Formvorschrift. Lesen Sie den Vertrag oder die einschlägige Regel, bevor Sie den Kanal wählen.

Das Wichtigste

  • Freie Beweiswürdigung (§ 286 ZPO): Ein Fax kann vorgelegt werden.
  • Der Bericht belegt Verbindung, Uhrzeit und Seitenzahl.
  • Weder Inhalt noch Kenntnisnahme werden durch den Bericht bewiesen.
  • Die Schriftform nach § 126 BGB erfüllt ein Fax nicht.

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