
Faxbelege: Annahme- und Sendebeleg
Zwei PDF-Nachweise Feld für Feld erklärt: was sie bescheinigen, wo ihre Grenzen liegen und wie sie im Streitfall helfen.
FaxTelecom stellt auf Wunsch zwei PDFs pro Fax aus: einen Annahmebeleg, sobald Sie den Auftrag bestätigen, und einen Sendebeleg, sobald das Empfangsgerät das Fax angenommen hat. Die Option kostet 2,99 € und wird nur abgebucht, wenn das Fax zugestellt wird. Beide Belege weisen eine datierte Übertragung an eine Nummer nach, nicht deren Kenntnisnahme.
So erhalten Sie die Belege
Die Option wird Ihnen beim Versand angeboten und danach auf der Statusseite, solange das Fax nicht gescheitert ist. Bezahlt wird über Stripe: Auf Ihrer Karte wird lediglich ein Betrag von 2,99 € reserviert, inklusive 20 % französischer Mehrwertsteuer. Bei einem Dokument ab zwei Seiten kommt diese Option zu den 3,99 € für den Versand hinzu; ein einseitiges Fax bleibt kostenlos.
Der Annahmebeleg geht per E-Mail hinaus, sobald Sie den Auftrag über den zugesandten Link bestätigen. Er hält fest, was in diesem Moment zutrifft: Der Auftrag ist erfasst, freigegeben und steht in der Sendewarteschlange. Übertragen wurde noch nichts, und die Fußzeile sagt das ausdrücklich.
Den Sendebeleg gibt es erst, wenn das Fax zugestellt ist. Er kommt als E-Mail-Anhang und lässt sich zusätzlich auf der Statusseite herunterladen. Erst jetzt wird die Reservierung eingezogen. Ist die Leitung besetzt, hebt niemand ab oder meldet sich kein Faxgerät, wird die Reservierung storniert, und Sie erhalten eine Nachricht dazu.
Was in jedem PDF steht, Feld für Feld
Beide Belege haben dasselbe A4-Layout. Nur Titel, Kernsatz, maßgebliches Datum und Fußzeile unterscheiden sich.
| Angabe | Annahmebeleg | Sendebeleg |
|---|---|---|
| Kernsatz | Datum und Uhrzeit der Auftragserfassung, Betreff, Einreihung in die Warteschlange | Betreff, Datum und Uhrzeit der erfolgreichen Übertragung |
| Absender | Name und E-Mail-Adresse aus dem Formular | Identisch |
| Empfänger | Name, Nummer wie eingegeben und Zielland | Identisch |
| Referenz | Eindeutige Kennung aus Jahr und laufender Nummer | Dieselbe Referenz, die beide Belege verknüpft |
| Status | Status zum Zeitpunkt der Freigabe | Endstatus: beim Faxgerät zugestellt oder übertragen ohne Rückmeldung des Geräts |
| Eingereicht am | Datum und Uhrzeit der Formularübermittlung | Identisch |
| Zeitzone | Mitteleuropäische Zeit, Zone neben der Uhrzeit angegeben | Identisch |
| Fußzeile | Hinweis, dass nur die Annahme des Auftrags bescheinigt wird | Angabe des Ausstellers, FaxTelecom |
Was der Sendebeleg belegt
Bei einer Übertragung handeln beide Geräte Geschwindigkeit und Auflösung aus, danach bestätigt das Empfangsgerät jede eingegangene Seite. Endet dieser Ablauf regulär, speichert unsere Plattform den Status „Beim Faxgerät zugestellt“, und der Beleg gibt dieses Ergebnis mit Zeitstempel wieder.
Damit belegt das Dokument drei Tatsachen: Der genannte Absender hat einen Versand beauftragt, eine Faxverbindung zur angegebenen Nummer kam zustande, und sie fand zu einem genauen Datum und einer genauen Uhrzeit statt. Läuft eine Frist ab, ist gerade dieser letzte Punkt oft entscheidend.
Ein Status verdient besondere Aufmerksamkeit: „Übertragen, keine Rückmeldung des Geräts“. Die Seiten sind hinausgegangen, doch die Gegenstelle hat ihre Schlussbestätigung nicht gesendet. Der Beleg wird trotzdem ausgestellt, weil der Versand stattgefunden hat, und er druckt diesen Status unverändert ab. Lesen Sie vor dem Ablegen immer die Zeile „Status“.
Was er nicht beweisen kann
Über das, was hinter der Leitung geschieht, sagt der Beleg nichts: wer die Blätter genommen hat, ob Papier im Fach lag, ob das Fax beim Empfänger an ein E-Mail-Postfach weitergeleitet wurde. Er beweist auch nicht, dass die gewählte Nummer der gemeinten Stelle gehört; er gibt die Nummer so wieder, wie Sie sie eingetippt haben.
Ihr Dokument enthält er ebenfalls nicht. FaxTelecom löscht das PDF nach dem Versand: Ohne Ihr aufbewahrtes Original zeigt der Beleg, dass ein Fax mit einem bestimmten Betreff hinausging, nicht aber, was darin stand. Dieser Betreff, der auf dem Deckblatt und auf beiden Belegen steht, verbindet die Unterlagen miteinander.
Belege im Streitfall vorlegen
Deutsche Gerichte haben wiederholt entschieden, dass ein OK-Vermerk allein den Zugang eines Faxes nicht beweist; als Indiz wird er aber berücksichtigt. Legen Sie deshalb, ob gegenüber einem Vertragspartner oder vor dem Amtsgericht, ein stimmiges Paket vor: das gesendete PDF, den Sendebeleg, den Annahmebeleg und einen Nachweis, dass die Nummer stimmte, etwa einen Briefkopf, einen Vertrag oder die amtliche Webseite vom Tag des Versands.
Drucken Sie die Belege unverändert aus und bewahren Sie die Originaldateien samt der E-Mail auf, mit der sie kamen: Deren Eingangszeit stützt den Zeitstempel. Nennen Sie die Referenz des Belegs in Ihrem Schreiben oder Schriftsatz; sie ordnet jede Unterlage eindeutig demselben Versand zu.
Wie viel Gewicht ein Gericht diesen Belegen beimisst, liegt in seiner freien Beweiswürdigung. Diese Hinweise ersetzen keine anwaltliche Beratung, wenn viel auf dem Spiel steht.
Faxbeleg oder Einschreiben?
Ein Einschreiben mit Rückschein der Deutschen Post bestätigt, dass eine Sendung an eine Anschrift ausgehändigt und quittiert wurde. Ein Faxbeleg bestätigt einen nahezu sofortigen technischen Austausch zwischen zwei Geräten. Beides sind unterschiedliche Nachweise, und das eine ersetzt das andere nicht, wenn Gesetz oder Vertrag eine bestimmte Form verlangen.
Ein Beispiel: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, ein Fax genügt dafür nicht. Wo eine solche Form gilt, wählen Sie Brief oder Einschreiben. Das Fax bleibt sinnvoll für Eiliges, als Vorabversand vor dem Original oder für Stellen, die ausdrücklich ein Fax erbitten.
Häufige Fragen zu den Faxbelegen
- Was passiert, wenn mein Fax nicht ankommt?
- Für die Belege wird nichts abgebucht: Die Reservierung über 2,99 € wird storniert, und eine E-Mail bestätigt das. Reichen Sie ein neues Fax ein, können Sie die Option für diesen Versand erneut wählen.
- Erfährt der Empfänger, dass ich Belege gebucht habe?
- Nein. Die Belege gehen nur an Ihre E-Mail-Adresse. Der Empfänger erhält das aus dem Formular erzeugte Deckblatt und danach Ihr Dokument, ohne Hinweis auf die Option und ohne Werbung.
- Gilt auf den Belegen die deutsche Uhrzeit?
- Ja. Die Belege sind in mitteleuropäischer Zeit gestempelt, im Sommer entsprechend in Sommerzeit, also wie in Deutschland. Die Zone steht neben jeder Uhrzeit, damit der Beleg auch anderswo eindeutig gelesen werden kann.
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