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Von Redaktion FaxTelecom

Fax ans Gericht: Schriftform, Fristwahrung und Sendebericht

Seit 2022 reichen Anwältinnen und Anwälte elektronisch ein. Privatpersonen dürfen weiterhin Papier oder Fax nutzen. Ein Überblick über Schriftform, den Zeitpunkt des Eingangs, die Rolle des Sendeberichts und die Fehler, die eine Frist kosten können.

Kurz gesagt: Wer sich selbst vertritt, darf einem deutschen Gericht weiterhin per Fax schreiben, etwa um kurz vor Fristende einen Einspruch einzulegen. Für Anwälte und Behörden ist seit 2022 der elektronische Weg Pflicht, das Fax nur noch Ersatz bei technischer Störung. Maßgeblich ist der vollständige Empfang beim Gericht, nicht der Klick auf „Senden".

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Fristen und Formvorschriften hängen vom Verfahren ab; lassen Sie sich im Zweifel von einer Anwältin, einem Anwalt oder der Rechtsantragstelle des Gerichts beraten. FaxTelecom versendet Faxe, empfängt aber keine.

Wer darf überhaupt noch per Fax einreichen?

Seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet § 130d ZPO Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument einzureichen. Vergleichbare Vorschriften gibt es in den anderen Verfahrensordnungen, etwa im Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Strafprozess. Ist die elektronische Übermittlung vorübergehend aus technischen Gründen unmöglich, bleibt die Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, also auch per Fax. Die Störung ist dann glaubhaft zu machen.

Für Privatpersonen gilt diese Pflicht nicht. Wer ohne Anwalt auftritt, kann weiterhin Briefe abgeben, zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle erklären oder faxen. Das betrifft vor allem Verfahren ohne Anwaltszwang, wie viele Zivilsachen vor dem Amtsgericht, Einsprüche gegen einen Strafbefehl und Klagen vor den Sozial- oder Verwaltungsgerichten in erster Instanz.

Wer reicht ein?Vorgesehener WegRolle des Fax
Rechtsanwältin, RechtsanwaltbeA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach)Nur Ersatz bei glaubhaft gemachter Störung
Behörde, öffentliche KörperschaftbeBPo oder anderer sicherer ÜbermittlungswegNur Ersatz bei Störung
Unternehmen, VerbandPapier, Fax oder eBO (freiwillig)Zulässig, wo kein Anwaltszwang besteht
PrivatpersonPapier, Niederschrift, Fax oder elektronisch (freiwillig)Zulässig, wo kein Anwaltszwang besteht

Auch für Bürgerinnen und Bürger entstehen elektronische Wege, darunter „Mein Justizpostfach", das an ein Nutzerkonto des Bundes gekoppelt ist. Diese Angebote sind freiwillig; das Fax bleibt daneben möglich.

Erfüllt ein Fax die Schriftform?

Bestimmende Schriftsätze, also solche, die ein Verfahren einleiten oder ein Rechtsmittel einlegen, müssen grundsätzlich unterschrieben sein. Die Rechtsprechung lässt seit langem zu, dass ein Telefax diese Anforderung erfüllt: Das Gericht erhält die Kopie eines unterschriebenen Originals. Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat im Jahr 2000 zudem entschieden, dass ein sogenanntes Computerfax mit eingescannter Unterschrift genügen kann.

Ein Online-Fax aus dem Browser funktioniert technisch wie ein solches Computerfax. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr PDF Ihre Unterschrift trägt, entweder als Scan des unterschriebenen Papiers oder als eingefügtes Unterschriftsbild. Ein Schriftsatz ganz ohne Unterschrift riskiert, als unwirksam behandelt zu werden.

Wann gilt ein Fax als rechtzeitig eingegangen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es darauf an, dass die gesendeten Signale vor Ablauf des letzten Fristtags vollständig vom Empfangsgerät des Gerichts empfangen wurden. Ob das Gericht den Ausdruck erst am nächsten Morgen findet, spielt keine Rolle. Eine Frist endet um 24:00 Uhr des letzten Tages; fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

Daraus folgt eine unbequeme Wahrheit: Eine Übertragung, die um 23:59 Uhr beginnt und um 0:02 Uhr endet, ist verspätet. Gerichte erwarten von Absendern, dass sie mit einer belegten Leitung oder einem kurzen Ausfall rechnen. In Entscheidungen zu anwaltlichen Sorgfaltspflichten war von einem Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von etwa zwanzig Minuten über die reine Übertragungsdauer hinaus die Rede. Für Privatpersonen sind die Maßstäbe nicht strenger. Wer erst am letzten Abend sendet, trägt aber das Risiko.

Was belegt der Sendebericht und was nicht?

Ein Sendebericht oder eine Übertragungsbestätigung zeigt Datum, Uhrzeit, Zielnummer und übertragene Seitenzahl. Bei Anwälten verlangt die Rechtsprechung im Rahmen der Ausgangskontrolle genau diese Prüfung: Stimmt die Nummer, stimmt die Seitenzahl?

Ob ein „OK"-Vermerk den Zugang beweist, beurteilen Gerichte zurückhaltend. Er gilt im Allgemeinen als gewichtiges Indiz, nicht als Vollbeweis. Das Gericht kann zum Beispiel sein eigenes Empfangsjournal heranziehen. Bewahren Sie deshalb neben der Bestätigung immer das gesendete PDF unverändert auf. Unser Beitrag zum Nachweis eines Faxversands erklärt, wie Sie eine belastbare Ablage aufbauen. Wie andere europäische Länder das Fax als Beweismittel behandeln, fasst unsere Seite zum Fax als Beweis in Europa zusammen.

Geht trotz Sorgfalt etwas schief, sieht die ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ob er Erfolg hat, hängt davon ab, ob Sie ohne Verschulden verhindert waren. Ein Sendeprotokoll, das einen rechtzeitigen Versuch an die richtige Nummer dokumentiert, kann dabei entscheidend sein.

Wo finden Sie die Faxnummer des Gerichts?

Wir veröffentlichen keine Faxnummern von Gerichten. Verlässliche Quellen sind:

  • das Schreiben des Gerichts, mit dem Sie zu tun haben: Der Briefkopf nennt Anschrift, Telefon und meist auch die Faxnummer der Geschäftsstelle;
  • die Website des Gerichts auf dem Justizportal des jeweiligen Bundeslandes, Rubrik „Kontakt" oder „Anschrift";
  • das Gerichtsverzeichnis auf dem Justizportal des Bundes und der Länder, über das Sie per Ort oder Postleitzahl das zuständige Gericht ermitteln.

Senden Sie an die allgemeine Faxnummer des Gerichts, wenn keine spezielle Nummer der Geschäftsstelle angegeben ist. Interne Weiterleitung ist Sache des Gerichts.

Wie senden Sie einen Schriftsatz Schritt für Schritt?

  1. Aktenzeichen und Gericht prüfen. Beides gehört in die erste Zeile des Schriftsatzes und in den Betreff des Deckblatts.
  2. Unterschriebenes PDF erstellen. Scannen Sie in Schwarz-Weiß; Stempel und Unterschrift müssen lesbar bleiben.
  3. Deckblatt nutzen. FaxTelecom erzeugt es aus Absender, Empfänger, Betreff und Nachricht. Nennen Sie dort Aktenzeichen und Art des Schreibens. Ein eigenes Blatt gestalten Sie mit dem Deckblatt-Generator.
  4. Nummer im Inlandsformat eingeben, mit Vorwahl und führender Null. Hinweise zur Schreibweise finden Sie auf unserer Seite zum Faxen nach und innerhalb Deutschlands.
  5. PDF-Bestätigungen wählen (2,99 € inkl. MwSt., nur bei Zustellung berechnet). Sie erhalten eine Auftrags- und eine Übertragungsbestätigung.
  6. Früh genug starten. Nach dem Klick auf den Bestätigungslink läuft noch ein Countdown von knapp einer Minute, und die Übertragung selbst dauert meist ein bis zwei Minuten, bei Andrang länger. Rechnen Sie Puffer für einen zweiten Versuch ein.
  7. Original per Post nachsenden, wenn das Gericht oder Ihre Beratung dazu rät. Vermerken Sie darauf „Bereits vorab per Fax am …".

Ein einseitiges Fax ist gratis, längere Schriftsätze kosten pauschal 3,99 € inkl. MwSt. je Versand.

Was sollten Sie sich merken?

Für Privatpersonen bleibt das Fax ein zulässiger und schneller Weg zum Gericht, für Anwälte nur ein Notbehelf. Unterschreiben Sie das PDF, senden Sie mit deutlichem Vorlauf vor Mitternacht und bewahren Sie Bestätigung und Original zusammen auf. Ihr Schriftsatz ist fertig? Über die Startseite von FaxTelecom geht er direkt an das Gericht.

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