Fax an das Finanzamt

Einspruch kurz vor Fristende, nachgeforderte Belege: Steuernummer und Bescheiddatum sorgen für die Zuordnung.

Finanzämter nehmen Faxe weiterhin an, und ein Einspruch per Fax gilt als schriftlich eingelegt. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Die Faxnummer steht im Briefkopf jedes Bescheids und auf der Website des zuständigen Finanzamts. Setzen Sie Steuernummer, Steuerart, Jahr und Datum des Bescheids auf das Deckblatt und unterschreiben Sie das Schreiben, bevor Sie es als PDF speichern. Wer ELSTER nutzt, kann Einsprüche und Belege dort elektronisch einreichen – mit Eingangsbestätigung.

Warum das Finanzamt noch Faxe annimmt

Finanzämter arbeiten mit festen Fristen und mit Akten, deren Digitalisierung schrittweise vorankommt. Das Faxgerät der Poststelle bleibt deshalb angeschlossen, und Steuerkanzleien nutzen es weiter für eilige Schreiben, wenn der elektronische Weg gerade nicht passt.

Für Sie zählt der Zeitpunkt: Ein Einspruch, der am letzten Tag der Frist bis Mitternacht vollständig per Fax eingeht, ist rechtzeitig. Der Sendebericht belegt, wann Ihr Schreiben abging; die maßgebliche Eingangszeit druckt das Gerät des Finanzamts.

Wo Sie die richtige Nummer finden

  • Der Briefkopf Ihres Steuerbescheids oder eines anderen Schreibens: Dort stehen Anschrift, Telefon und Faxnummer des bearbeitenden Finanzamts.
  • Die Website der Steuerverwaltung Ihres Bundeslandes mit ihrer Finanzamtssuche, die Kontaktdaten und Zuständigkeiten nennt.
  • Die Servicestelle Ihres Finanzamts, telefonisch, um zu klären, ob das Fax an die Poststelle oder an eine bestimmte Arbeitsgruppe gehen soll.

Was auf dem Deckblatt stehen sollte

  • Das Finanzamt und, falls bekannt, die Arbeitsgruppe oder die zuständige Person.
  • Ihre Steuernummer und, wenn vorhanden, Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
  • Steuerart, Jahr und Datum des Bescheids, gegen den Sie sich wenden oder zu dem Sie Belege nachreichen.
  • Den Betreff (Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Nachreichung von Belegen) und die Gesamtseitenzahl.

Der Beleg, den Sie behalten

Bewahren Sie Sendebericht, das exakt verschickte PDF und den Bescheid zusammen auf. Wird die Rechtzeitigkeit eines Einspruchs bestritten, zeigt der Bericht Datum, Uhrzeit, Zielnummer und Seitenzahl. Die Option PDF-Empfangsbestätigungen von FaxTelecom liefert zusätzlich einen datierten Übertragungsnachweis, der nur bei erfolgreicher Zustellung berechnet wird.

Andere Kanäle, manchmal besser

  • ELSTER

    Einspruch, Belegnachreichung und Nachrichten an das Finanzamt laufen dort elektronisch, mit Eingangsbestätigung und Ablage im eigenen Konto.

  • Der Fristenbriefkasten

    Wer in der Nähe wohnt, wirft fristgebundene Schreiben in den Hausbriefkasten des Finanzamts; was dort bis Mitternacht landet, gilt in der Regel als fristgerecht eingegangen.

  • Steuerkanzlei oder Lohnsteuerhilfeverein

    Sie reichen Schreiben in Ihrem Namen ein und kennen die Wege zum jeweiligen Finanzamt.

Weitere Empfänger