
Fax und Gesundheitsdaten
Was Sie prüfen sollten, bevor Sie in Deutschland ein medizinisches Dokument faxen – und wann KIM die bessere Wahl ist.
Medizinische Unterlagen per Fax zu senden ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten, doch Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Zwischen Praxen, Kliniken und Apotheken ist KIM in der Telematikinfrastruktur der vorgesehene Weg. Bleibt nur das Fax, prüfen Sie die Nummer, kürzen Sie den Inhalt und kündigen Sie die Sendung an.
Das Wichtigste in vier Punkten
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten: Ihr Versand verlangt Schutzmaßnahmen, die dem hohen Risiko entsprechen.
Zwischen Leistungserbringern ersetzt KIM, der sichere Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, das Fax für Arztbriefe und Befunde.
Ein falsch adressiertes Fax druckt unverschlüsselt bei einem Unbekannten aus: Die Kontrolle der Nummer ist die wichtigste Vorsichtsmaßnahme.
FaxTelecom überträgt Ihr PDF per HTTPS bis zu seinen Servern und löscht es nach dem Versand; die Telefonleitung zum Empfänger ist jedoch nicht verschlüsselt.
Wo das Fax im deutschen Gesundheitswesen noch läuft
Das Faxgerät ist aus vielen Arztpraxen, Pflegediensten und Krankenhausstationen noch nicht verschwunden. Es wird genutzt für Überweisungsunterlagen an eine Facharztpraxis ohne KIM-Adresse, für Rückfragen einer Apotheke, für Verordnungen an ein Sanitätshaus oder für Formulare, die eine Klinik nur per Fax annimmt.
Häufig faxen auch Patientinnen und Patienten selbst. Sie haben keinen Zugang zur Telematikinfrastruktur, und das Fax ist für sie ein direkter Weg zur Anmeldung einer Praxis. Sie geben dann ihre eigenen Daten weiter; entscheidend ist vor allem, dass die Nummer stimmt.
In den Praxen geht der Faxverkehr zurück, seit das E-Rezept für gesetzlich Versicherte Pflicht ist und eArztbriefe über KIM laufen. Das Fax bleibt als Ausweg, wenn das Gegenüber nicht angebunden ist, der Konnektor ausfällt oder ein einmaliger Austausch mit einer Stelle außerhalb der TI ansteht.
Was das Recht verlangt
Gesundheitsdaten dürfen nach Art. 9 DSGVO im Grundsatz nicht verarbeitet werden; die Vorschrift lässt aber Ausnahmen zu, etwa für Diagnose und Behandlung durch Personen, die der Schweigepflicht unterliegen. § 22 BDSG ergänzt diese Regeln, und die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt unverändert.
Keine dieser Vorschriften nennt das Fax ausdrücklich. Sie fordern aber risikogerechte technische und organisatorische Schutzvorkehrungen (Art. 32 DSGVO). Mehrere Landesdatenschutzbehörden haben darauf hingewiesen, dass sich das herkömmliche Fax für die regelmäßige Übermittlung sensibler Daten nicht eignet, weil es unverschlüsselt läuft und niemand sieht, wer am Empfangsgerät steht.
Für Arztpraxen, Apotheken und private Kliniken ist in der Regel die Datenschutzaufsicht des jeweiligen Bundeslandes zuständig; für Bundesbehörden und bundesunmittelbare Krankenkassen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Deren offizielle Websites und die Hinweise der Landesärztekammern sind die verlässlichen Quellen.
Fax oder sicherer Kanal: was jeder Weg schützt
Die Tabelle beschreibt, wie die Kanäle funktionieren. Sie bewertet sie nicht rechtlich: Die Wahl hängt vom Inhalt, vom Empfänger und von den Vorgaben Ihrer Kammer ab.
| Kanal | Was geschützt ist | Schwachstelle | Sinnvoller Einsatz |
|---|---|---|---|
| KIM (Telematikinfrastruktur) | Verschlüsselte Nachrichten zwischen eindeutig identifizierten Teilnehmern | Nur für an die TI angeschlossene Einrichtungen | eArztbriefe, Befunde, Rückfragen zwischen Leistungserbringern |
| Elektronische Patientenakte (ePA) | Zugriff gesteuert durch die versicherte Person | Ablage für Dokumente, kein Versandweg an beliebige Stellen | Befunde für die weitere Behandlung bereitstellen |
| Klassisches Faxgerät | Nichts auf der Leitung: Nur die richtige Nummer schützt | Seiten werden offen ausgedruckt, für Anwesende sichtbar | Notlösung, Empfänger vorgewarnt, Inhalt reduziert |
| Online-Fax (FaxTelecom) | HTTPS bis zu den Servern, Datei nach dem Versand gelöscht | Gleicher unverschlüsselter Telefonabschnitt wie jedes Fax | Gelegentlicher Versand ohne Faxgerät, durch Patienten oder Praxen |
Fünf Vorsichtsmaßnahmen vor dem Faxen medizinischer Unterlagen
Nummer absichern. Übernehmen Sie sie aus einem aktuellen Schreiben des Empfängers oder lassen Sie sie telefonisch bestätigen. Eine Nummer aus einem Fax von vor einigen Jahren kann inzwischen einem anderen Anschluss gehören, und ein Zahlendreher genügt, damit ein Befund bei Fremden landet.
Nach dem Standort des Geräts fragen. Ein Faxgerät am offenen Empfangstresen ist nicht so diskret wie eines im Arztzimmer. Steht es an einem belebten Ort, vereinbaren Sie einen Zeitpunkt, damit jemand die Seiten sofort entnimmt.
Vertraulichkeit auf dem Deckblatt kennzeichnen. Darauf steht, für wen die Seiten bestimmt sind, wie viele es sind und unter welcher Nummer Sie erreichbar sind, dazu die Bitte, den Absender bei Fehlzustellung zu informieren und die Seiten zu vernichten. Medizinische Angaben gehören nicht auf das Deckblatt.
Nur das Nötige senden. Die relevante Seite eines Berichts statt der ganzen Akte; keine vollständige Versichertennummer, wenn sie nicht gebraucht wird, keine Vorgeschichte ohne Bezug, keine Daten von Angehörigen.
Empfang bestätigen lassen. Ein kurzer Anruf nach dem Versand zeigt, dass die Seiten richtig angekommen sind, und warnt Sie früh, falls nicht.
Was FaxTelecom leistet – und wo es aufhört
FaxTelecom versendet ein PDF aus dem Browser an einen Festnetzanschluss in Deutschland oder sechs weiteren Ländern, ohne Kundenkonto. Die Datei gelangt per HTTPS auf unsere Server, wird nur für die Übertragung verwendet und danach automatisch gelöscht. Ihre Seiten bleiben frei von Werbung.
Von unseren Servern bis zum Faxgerät der Gegenseite nimmt das Dokument wie jedes andere Fax den Weg über das Telefonnetz. Dieser letzte Abschnitt ist nicht verschlüsselt: Das liegt am Faxprotokoll und ist keine Einstellung, die wir ändern könnten. FaxTelecom empfängt keine Faxe und eignet sich daher nicht, um Befunde oder Rezepte entgegenzunehmen.
Vor der Übertragung gibt es zwei Haltepunkte: den Bestätigungslink per E-Mail und danach einen Countdown von etwa 55 Sekunden, in dem Sie abbrechen können. Nutzen Sie ihn, um die Nummer noch einmal zu lesen. Für den regelmäßigen Austausch zwischen Leistungserbringern bleibt KIM die richtige Lösung.
Häufige Fragen
- Darf ich als Patient meine Unterlagen selbst an eine Praxis faxen?
- Ja. Sie verfügen über Ihre eigenen Daten und können das Fax wählen, wenn die Praxis es annimmt. Lassen Sie sich die Nummer dort bestätigen und legen Sie ein Deckblatt mit Ihrer Telefonnummer bei, damit man Sie bei fehlenden Seiten zurückrufen kann.
- Ist das Faxen von Gesundheitsdaten in Deutschland verboten?
- Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Die DSGVO verlangt jedoch eine dem Risiko angemessene Sicherheit, und Aufsichtsbehörden raten vom Fax als Regelweg ab. Aktuelle Hinweise veröffentlicht die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes.
- Was tun, wenn ein Befund an die falsche Nummer gefaxt wurde?
- Rufen Sie den Empfänger sofort an und bitten Sie um Vernichtung, dokumentieren Sie den Vorfall und prüfen Sie, ob er binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Unsere Seite zur Fax-Fehlsendung beschreibt das Vorgehen.
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